Attraktivität der Erzieherinnen- und Erzieherausbildung wird nochmals gesteigert!

Nachdem zu diesem Schuljahr das sogenannte “Meister-BAFöG (AFBG)” auf 783 Euro in der Hauptausbildung deutlich erhöht wurde, was als Zuschuss, der nicht zurückbezahlt werden muss, vergeben wird, folgt im Schuljahr 2021/2022 die nächste Attraktivitätssteigerung!

Fachakademien dürfen ab dem kommenden Schuljahr das bisherige zweijährige Sozialpädagogische Seminar (SPS) auf das einjährige Sozialpädagogische Einführungsjahr (SEJ) verkürzt anbieten. Die Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin / zum staatlich anerkannten Erzieher dauert ab nächstem Schuljahr insgesamt nur noch vier (statt bisher fünf) Jahre.

Die Sankt-Christophorus-Fachakademie für Sozialpädagogik wird diesen Schritt mitgehen!

Für unsere Bewerberinnen und Bewerber bedeutet dies, dass sie mit mittlerem Schulabschluss jede Woche zwei Seminartage an der Fachakademie haben werden und die restliche Zeit der Woche in einer sozialpädagogischen Einrichtung für Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 27 Jahren arbeiten werden. Für dieses Praktikum wird durch die Einrichtung eine Entlohnung gewährt.

Somit kommen die Bewerberinnen und Bewerber um ein ganzes Jahr früher an die Förderung durch das AFBG!

Auch Abiturientinnen und Abiturienten sowie Bewerber/innen mit einer fachfremden Ausbildung genießen neue Vorzüge!

Alle Bewerberinnen und Bewerber mit (Fach-)Abitur oder einer fachfremden Berufsausbildung kommen auch in die Vorzüge dieser erneuten Novellierung. Diese Bewerbergruppe muss ein mindestens einschlägiges 200-stündiges Praktikum in einer oben genannten sozialpädagogischen Einrichtung absolviert haben und kann dann direkt in die Vollzeitausbildung der Fachakademie mit AFBG-Förderung einsteigen. Bisher musste ein weiteres Jahr SPS abgelegt werden.

Vorteile bleiben bestehen!

Trotz der zeitlichen Verkürzung der Gesamtausbildungsdauer bleibt die Möglichkeit, einen Hochschulzugang (fachgebundene Fachhochschulreife, allgemeine Fachhochschulreife oder fachgebundene Hochschulreife) zu erreichen. Zudem bleibt der zugesicherte Meisterstatus, der gegen Ende der Ausbildung den Meisterbonus in derzeitiger Höhe von 2000 Euro sichert, erhalten!

Für all Ihre Fragen steht die Sankt-Christophorus-Fachakademie unter

09521/9528280 oder verwaltung@fakshassberge.de

sehr gerne zur Verfügung!

Nähere Details und Antworten auf die wichtigsten Fragen erhalten Sie hier:

Was ist das „Aufstiegs-BAföG“ und wer bekommt es? 

Das Aufstiegs-BAföG (vormals „Meister-BAföG“) wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung kurz so zusammengefasst:

„Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) ist das Äquivalent zum BAföG in der beruflichen Bildung. Das Aufstiegs-BAföG fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse. Dazu gehören Meisterin und Meister genauso wie Erzieher, Betriebswirtin, Technikerin und Fachwirt“[1].

WICHTIG: AUCH SCHÜLER IM SCHULVERSUCH “FACHKRAFT FÜR GRUNDSCHULKINDBETREUUNG” ERFÜLLEN IM ERSTEN AUSBILDUNGSJAHR DIE VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE AFBG FÖRDERUNG!

Was ändert sich beim AFBG?

Neben vielen anderen Verbesserungen durch die Gesetzesnovelle ist für angehende Erzieherinnen und Erzieher besonders folgender Aspekt bedeutend:

Die Unterhaltsförderung wird angepasst –  sie muss künftig nicht zurückgezahlt werden!

Bisher wurde die sogenannte „Unterhaltsförderung“, also der Betrag, den AFBG- Berechtigte monatlich erhalten haben, in Form eines Zuschusses (337 €) und Darlehens (439 €) gezahlt (insgesamt 776 €). Ab 09.2020 wird der Unterhaltsbeitrag nur noch als Vollzuschuss, also ohne Darlehensanteil gewährt. Zusätzlich erhöht sich ab August bzw. September 2020 auch der Unterhaltsbeitrag insgesamt. Er liegt dann bei 783 € – ganz ohne Darlehen.

Was ist der Unterschied zwischen dem „Aufstiegs-BAföG“ und dem „Schüler-BAföG“? 

Der wesentliche Unterschied ist, dass das Schüler-BAföG abhängig vom Einkommen der Eltern ausbezahlt wird. Das Aufstiegs-BAföG ist davon unabhängig –  Künftig ist Außerdem ist das Aufstiegs-BAföG auf jeden Fall die höhere Leistung im Verhältnis zum Schüler-BAföG (höchstens 716 €).

Wir von der Sankt-Christophorus-Fachakademie freuen uns darüber, dass die Ausbildung zur Erzieherin/ zum Erzieher dadurch enorm aufgewertet wird und hoffen, dass sich viele engagierte und interessierte Leute für diesen spannenden und tollen Beruf entscheiden. Gerne beantworten wir Ihnen weitere Fragen persönlich, kontaktieren Sie uns unter verwaltung@fakshassberge.de oder der Telefonnummer 09521 9528280.

 

[1] Bundesministerium für Bildung und Forschung . (2020). Abgerufen am 03 2020 von

https://www.bmbf.de/de/weiterkommen-mit-dem-aufstiegs-bafoeg-879.html